Entstördienst innerhalb unserer Geschäftszeiten ausschließlich für unsere Kunden gemäß entsprechender Servicevereinbarung.
Definition “Notfall”: Ausfall der gesamten Heizungsanlage bei extremen Minusgraden über mehrere Tage und damit einhergehender Gefahr für Leib, Leben und Sachwerte. Ein Ausfall über einen kurzen Zeitraum stellt eine Komforteinbuße dar, und ist KEIN NOTFALL.
Wartungen und Service ausschließlich für von uns erstellte Heizungsanlagen. Wir führen keinerlei Arbeiten an Fremdanlagen aus. Eine Übernahme von Fremdanlagen in unseren Bestand ist ausgeschlossen.